Friedhofsordnung

Dieser Friedhof ist, wie der Name schon sagt, ein Ort des Friedens. Es sollte jeder, der hierher kommt, die Möglichkeit haben in der Natur Ruhe und Frieden zu finden, fernab von Lärm und Hektik. Streit, Ärger und Zwietracht sind hier nicht erwünscht!

Grabstelleninhaber und Besucher haben sich so zu verhalten, dass Ruhe und Ordnung gewahrt bleiben.Tiere sind an der Leine zu führen. Der Tierhalter hat dafür zu sorgen, dass Grabstellen und Wege nicht durch das Tier verschmutzt werden.

Für Diebstähle auf dem Tierfriedhof und Beschädigungen der Grabstellen durch Dritte oder Tiere übernimmt die Tierfriedhof GmbH keine Haftung. Gleiches gilt für eine Beschädigung der Grabstellen durch höhere Gewalt. Das Betreten des Geländes der Tierfriedhof Nürnberg GmbH geschieht auf eigene Gefahr. Die Schneebeseitigung erfolgt von Montag bis Freitag nur auf den Hauptwegen. Kein Räum – und Streudienst am Wochenende und den Feiertagen. Die Besuchertoiletten sind sauber zu halten.

Eine Bepflanzung ist nur auf dem gepachteten Grab gestattet. Es ist nicht erlaubt auf den einzelnen Grabfeldern bzw. auf dem Gelände des Tierfriedhofs Stauden- und Blumenbeete anzulegen. Die Gräber dürfen mit den bereitgestellten Gießkannen gegossen werden. Keinesfalls jedoch ist es gestattet, mit dem Schlauch oder mit gebrachten Gartenschläuchen den Rasen oder andere Pflanzen zu wässern. Das Wasser ist auf der ganzen Welt knapp – Bitte gießen Sie nur, wenn es wirklich nötig ist! Das Öffnen der Garage, und die Entnahme von Werkzeug ist nicht gestattet.

Das Nutzungsrecht für das Tiergrab wird vom Grabstelleninhaber durch Zahlung der Gebühr für 5 Jahre erworben. Sollte bei der Begleichung der Zahlungen mehr als 3 Monate Verzug eintreten, ist die Tierfriedhof Nürnberg GmbH berechtigt das Grab aufzulösen. Eventuell anfallende Kosten werden dem Grabstelleninhaber berechnet. Nach Ablauf der 5 Jahresfrist, kann durch Zahlung der entsprechenden Gebühr das Nutzungsrecht um 1 Jahr verlängert werden. Das Nutzungsrecht der Grabstelle erlischt, wenn es nicht durch Zahlung der Verlängerungsgebühr, spätestens 1 Monat nach Ablauf des Nutzungsvertrages,verlängert wird.