Futterpatenschaften

Unser Tierheim beherbergt in etwa 500 heimatlose Tiere. Hauptsächlich handelt es sich hierbei um Hunde, Katzen und jede Menge Kleintiere. Wir nehmen jährlich bis zu 5.000 Tiere aus Nürnberg, Fürth und dem Fürther Landkreis auf.

Leider steigt auch die Anzahl schwer kranker und verwahrloster Tiere, die in unsere Obhut übergeben werden, stetig an.
Dadurch wird der finanzielle Aufwand für uns immer größer.
Das Tierheim ist keine städtische Einrichtung und lebt fast ausschließlich von Spenden und Zuwendungen, weshalb wir auf Ihre Unterstützung bei der Beschaffung von Futtermitteln und sonstigem Zubehör angewiesen sind.
Die Beiträge aus den Futterpatenschaften setzen wir zum Beispiel ein für:
• Spezialfutter für Allergiker
• Welpenfutter für die Kleinsten aus illegalen Transporten
• Aufbaufutter für vernachlässigte Tiere z.B. aus Räumungen
• Katzenstreu und sonstiges, dringend benötigtes Zubehör

Übrigens: Ihre Futterpatenschaft können Sie als Spende von der Steuer absetzen.

Sollten Sie Fragen zu den Futterpatenschaften haben, kontaktieren Sie doch gerne unseren Kollegen Jürgen Vogt für nähere Auskünfte.

Tel: 0911-91 98 963 oder j.vogt (at) tierheim-nuernberg.de














    Ich schließe mit dem Tierschutzverein Nürnberg-Fürth und Umgebung e.V. folgendes ab
    (Zutreffendes bitte auswählen):





    einmaliger Zahlbetrag in Euro:



    Zahlbetrag in Euro:



    Zahlweise:


    Bedingungen der Futterpatenschaft

    1. Mit den durch vorgenannten Futterpaten (folgend: "FP") geleisteten Zahlbeträgen wird für im Tierheim des Tierschutz-vereins befindliche Tiere Futter, Medikation und Hilfsmittelversorgung (z.B. Katzenstreu) finanziert und zur artgerechten Haltung und Ernährung der Tiere beigetragen. Der Tierschutzverein garantiert dem FP die ausschließliche Mittelverwen-dung nach Maßgabe von Ziff. 1 Satz 1 dieser Futterpatenschaft und stellt ihm auf Anforderung eine Spendenquittung aus. Die Zahlungspflicht des FP wird 15 Tage nach Unterzeichnung fällig, monatliche Zahlungspflichten am 3. Werktag.


    2. Die Futterpatenschaft wird für die oben gewählte Laufzeit abgeschlossen, die mit Unterzeichnung beginnt. Sofern sie befristet abgeschlossen wird, verlängert sie sich um die zunächst gewählte Laufzeit, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Laufzeitende gekündigt wird. Sofern die Futterpatenschaft unbefristet abgeschlossen wird, kann sie jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.


    3. Die Zahlungen im Rahmen der Futterpatenschaft des FP werden wie folgt erbracht (Zutreffendes bitte ankreuzen):










    4. Widerrufsbelehrung: Die Erklärung zum Abschluss dieser Vereinbarung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen werden. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an den Tierschutzverein Nürnberg-Fürth und Umgebung e.V., Stadenstr. 90, 90491 Nürnberg. Im Falle des Widerrufs kommt eine Futterpatenschaft nicht zustande, geflossene Beträge sind zeitnah zurückzuerstatten.

    5. Mit dem Absenden dieses Formulars, erkläre ich mich mit der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten, ausschließlich zu Vereinszwecken und ohne die Gestattung der Datenweitergabe an Dritte einverstanden.




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