Testament – Ihr letzter Wille gilt den Tieren
Ein Heim und doch kein Zuhause – jahrein, jahraus, bei jedem Wetter und unter den schlimmsten Bedingungen. Um diesen Dienst im Sinne des Tierschutzes zu finanzieren, brauchen wir die finanzielle Hilfe vieler Menschen. So bedenken uns einige über ihren Tod hinaus mit Ihrer Unterstützung und setzen den Tierschutzverein als Erbe oder Vermächtnisnehmer in ihrem Testament ein. Dabei erfüllen wir natürlich im Sinne des/der Verstorbenen den Testamentsinhalt und erledigen alle Formalitäten. Wir kümmern uns beispielsweise um das geliebte Tier nach dem Tode des Erblassers, wenn dem Tierschutzverein im Testament diese Aufgabe überlassen wurde.
Wie kann man Tieren mit dem letzten Willen Gutes tun?
- Sie können einen rechtsfähigen Erben im Testament bestimmen, oder mit einem Vermächtnis bedenken (ihm also einen Geldbetrag vermachen), der seinerseits Tieren hilft (z.B. Tierschutzverein Nürnberg-Fürth und Umgebung e.V.).
- Sie können einen oder mehrere Erben einsetzen und es ihnen testamentarisch zur Auflage (§§ 1940, 2192ff BGB) machen, sich um ein Tier zu kümmern, eine bestimmte Summe aus der Erbschaft an das Tierheim zu zahlen, o.ä. Für die Überwachung der Auflage kann ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden (§§ 2197ff BGB). Ebenso kann ein Vermächtnisnehmer mit einer solchen Auflage versehen werden.
Was man beachten muss
Testamentarische Verfügungen müssen entweder eigenhändig, das heißt komplett in persönlicher Handschrift abgefasst werden (§ 2247 BGB) oder aber zur Niederschrift eines Notars (§ 2231 Nr. 1 BGB). Die Nichtbeachtung dieser Formvorschriften macht das Testament vollständig ungültig! Immer enthalten und erkennbar sein sollten: Aussteller, Ort, Datum und Unterschrift. Der Inhalt sollte klar, präzise und unmissverständlich sein, da sich sonst Auslegungsspielräume auftun, die vom Erblasser nicht gewollt sind und schlimmstenfalls zu langjährigen (gerichtlichen) Auseinandersetzungen zwischen den Erben führen können.
Achtung: Keinesfalls darf das Tier „als Erbe“ eingesetzt werden, da Tiere nicht erbfähig sind – ein solches Testament wäre nichtig.
Was im Testament wichtig ist
Wenn Sie die den Tierschutzverein mit Ihrem Erbe bedenken wollen, beachten Sie bitte folgendes:
Tierschutzverein Nürnberg-Fürth u. U. e.V., Stadenstr. 90, 90491 Nürnberg, muss im Erbe genannt werden.
Wenn mehrere Erben bedacht werden sollen, machen Sie sich bitte die Mühe, zumindest die wichtigsten Werte genau zu beschreiben oder zu erwähnen. Spätere Missverständnisse können so vermieden werden. Bei mehreren Erben regeln Sie bitte genau, wer die Kosten der Beerdigung und der Nachlassabwicklung bzw. Steuerschulden zu tragen hat.
Die Verwahrung des Testamentes ist auch sehr wichtig. Ihr zuständiges Amtsgericht (Nachlassgericht) verwahrt gegen eine Gebühr jedes Testament und sorgt dafür, dass es automatisch nach dem Tode eröffnet wird. So können Sie der Möglichkeit vorbeugen, dass übergangene Angehörige Testamente, die zu Hause verwahrt werden, beseitigen.
Wir empfehlen immer eine rechtliche Beratung!
Bitte helfen Sie dem Tierschutzverein Nürnberg-Fürth u. U. e.V. zu helfen – damit auch in Zukunft gilt: „Ein Heim und doch kein Zuhause!“